Gewaltprävention

Gewaltvorfälle an Schulen

Bei gewaltbereitem Verhalten von Schülerinnen und Schülern kann das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) beratend hinzugezogen werden. Bei schwerwiegenden Gewaltvorfällen meldet eine Schule diese in einem geregelten Verfahren:

  • Der formale Gewaltmeldebogen wird mit den Schülerdaten, der Dokumentation des Geschehens sowie der Beschreibung der erfolgten Maßnahmen an das zuständige ReBBZ gesendet.
  • Die Schule sendet den Gewaltmeldebogen zusätzlich an die Schulaufsicht, die Beratungsstelle Gewaltprävention und an die Polizei.
  • Die Benachrichtigung der Polizei kommt einer Anzeige gleich. Je nach Vorkommnis wird das Jugendamt über die Anzeige informiert.

Mit dem zuständigen ReBBZ klärt die Schule, ob fachliche Unterstützung in der Bearbeitung des Vorfalls gewünscht wird bzw. erforderlich ist. In der Folge vereinbaren Schule und ReBBZ, ggf. auch mit weiteren Fachkräften, welche Handlungsschritte und Maßnahmen erfolgen sollen. Die Eltern werden in die Überlegungen und Maßnahmen einbezogen.

www.hamburg.de/gewaltpraevention/

Gewaltprävention im Kindesalter (GiK )

In allen Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) arbeiten ausgebildete Fachkräfte für „Gewaltprävention im Kindesalter“ (GiK), die mit den GiK-Fachkräften der bezirklichen Jugendämter eng kooperieren. Ziel ist das frühzeitige Erkennen des Verfestigungsrisikos von aggressivem und antisozialem Verhalten bei Schülerinnen und Schülern bis 13 Jahre. Aufgabe der GiK-Fachkräfte ist das Entwickeln von entsprechenden Hilfsangeboten für einzelne Schüler/innen, Schülergruppen, Eltern und Schule. Neben der Einzelfallberatung gehört auch die Bedarfsermittlung und Entwicklung gewaltpräventiver Angebote in und mit Schulen im Bezirk zu diesem Arbeitsbereich.