Schulaussteiger

Hamburger Schülerinnen und Schüler haben das Recht und die Pflicht am Unterricht teilzunehmen. Dies ist sowohl für eine erfolgreiche Schullaufbahn als auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabdingbar. Schulen ziehen die ReBBZ-Beratungsabteilung zurate, wenn es erste Anzeichen einer Fehlzeitenproblematik gibt und die Schulen mit eigenen Mitteln, keine Verbesserung der Situation erreichen können.

Jugendliche, mitunter auch Kinder, bleiben manchmal von der Schule fern. Ursachen dafür liegen häufig in den Erfahrungen von Überforderung, Versagenserlebnissen und Ausgrenzung, die in Resignation, Angst und Vermeidung gemündet sind. Manchmal verfestigt sich dieses Verhalten des Kindes noch, wenn es zusätzlich zwischen Schule und Eltern zu Missverständnissen und Konflikten gekommen ist.

In diesen Fällen stehen die ReBBZ-Mitarbeiter den Anfragern beratend und vermittelnd zur Verfügung. Auch hier gilt, wie immer in der Arbeit unserer Beratungsabteilungen, dass alle Beteiligten in den Lösungsprozess mit einbezogen werden. Eine Vernetzung mit anderen Institutionen findet statt, um gemeinsam zu bestmöglichen Lösungen zu gelangen.

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